Die Abnahme der einzelnen Gewerke beim Hausbau

 

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Ausgabedatum: Januar 2014

 

 

 

Der Hausbau -
die Abnahme der einzelnen Gewerke

 

Während der Bauzeit eines Hauses sind viele unterschiedliche Gewerke vonnöten, damit am Ende der geplante Bau als Ganzes dasteht. Je weiter der Bau voranschreitet, desto mehr Arbeiter aus immer mehr Handwerksbereichen gehen auf der Baustelle ein uns aus.

 

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Während der Rohbau noch vorwiegend von Maurern und Zimmerleuten ausgeführt wird, kommen mit den Arbeiten an Dach und Fassaden bereits weitere Firmen hinzu ‒ und am Innenausbau sind schließlich zumeist eine Vielzahl von Handwerksunternehmen beteiligt, die teilweise nacheinander, bisweilen aber auch parallel oder gar Hand in Hand arbeiten müssen. Gerade bei einander überschneidenden oder ineinandergreifenden Arbeiten muss die Bauleitung die Übersicht behalten, wenn einzelne Firmen auf die Abnahme ihrer bislang erbrachten Leistungen drängen. Im Folgenden fassen wir kurz zusammen, was für die Abnahme einzelner Gewerke beim Hausbau wichtig ist und worauf Bauherren unbedingt achten sollten.

 

Allgemeines zur Abnahme von Gewerken

 

Für die Abnahme von Gewerken durch den Bauherren gibt es, für Ihre Sicherheit einige Grundregeln, die unbedingt beachtet werden sollen.

 

  • Ohne einen Bausachverständigen an der Seite sollte ein Bauherr keinesfalls eine Abnahme von Gewerken vornehmen. Wenn die Bauleitung einem Architekten oder Bauingenieur des Vertrauens übergeben wurde, der über ausreichende Erfahrung verfügt, sollte dieser bei den für jede ordentliche Abnahme obligatorischen Ortsterminen unbedingt zugegen sein, um auch versteckte Mängel aufzuspüren. Alternativ bieten Bausachverständige ihre Begleitung bei Abnahmen von Gewerken auch als Dienstleistung an.

 

  • Außerdem sollte eine Abnahme immer gemeinsam mit dem Bausachverständigen vorbereitet werden, um nicht erst an Ort und Stelle mit den Einzelheiten der Ausführung und etwaigen Mängeln konfrontiert zu werden.

 

  • Auch die exakte Dokumentation ist bei allen Abnahmen unerlässlich. Ein genau geführtes, am Ende von beiden Seiten unterschriebenes Protokoll listet alle vorgefundenen Mängel des in Frage stehenden Gebäudeteils auf.

 

  • Wichtig ist: Mängel sind nicht allein Beschädigungen oder bauliche Fehler, sondern alles, was aus der Sicht des Bauherrn als nicht vertragsgemäß ausgeführt anzusehen ist.

 

  • Die aufgefundenen Mängel sind von dem jeweils verantwortlichen Unternehmen bis zu einem neu anberaumten Termin für eine weitere Abnahme zu beseitigen. Auch hier ist die Begleitung eines Bausachverständigen wieder sehr wichtig, um die ordnungsgemäße Beseitigung der Mängel zuverlässig feststellen zu können.

 

Wichtige Tests nicht vergessen

 

Bei der Abnahme von Gewerken stehen Kriterien gemäß der ausgeführten Arbeiten im Vordergrund. Soll heißen, sind alle Steckdosen an der richtigen Stelle und erfüllen Sie Ihre Funktion. Gleiches gilt bei dem Einbau von Fenster und Türen, lassen sich diese richtig öffnen und schließen. Funktionieren alle Wasseranschlüsse, ist die Dämmung in der vorgesehenen Stärke richtig verbaut und so weiter. Diese Arbeiten lassen sich in der Regel unkompliziert, meist schon durch einfache Sichtprüfung auf Mängel kontrollieren. Oft vernachlässigt werden jedoch grundsätzliche Prüfungen, die eine korrekte Abnahme erst fachlich abschließen. Dazu gehören:

 

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  • Der Blower- Door Test, Hierbei wird das Haus aus seine Dichtigkeit überprüft. Nur eine luftdichte Gebäudehülle hält die Wärme im Haus. Hierzu werden, mittels eines Ventilators nacheinander ein Unterdruck und ein Überdruck im Hausinneren erzeugt. Erst nach vollzogener Messung und der anschließenden positiven Auswertungen der Messergebnisse ist die Abnahme des entsprechenden Gewerks angeschlossen. Weitere Informationen zum Blower- Door Test finden Sie hier.

 

  • Das Abdrücken. Die Anschlüsse für Heizung und Wasser sind gelegt. Bevor jetzt die weiteren Arbeiten vollzogen werden – Anschlüsse der Heizkörper, Armaturen etc. müssen die verlegten Rohre auf ihre Dichtigkeit überprüft werden. Hierzu werden die Rohre „Abgedrückt“, das heißt, die verlegten Rohre werden einer Druck- und Dichtheitsprüfung unterzogen. Hierbei wird das vorhandene Leitungssystem mit Wasser befüllt und über eine bestimmte Zeit Druck ausübt. Mit einem entsprechenden Messgerät wird der Druck überwacht. Tritt hierbei ein Druckabfall auf, kann man davon ausgehen, dass die Leitungen nicht Dicht sind – spätere Wasserschäden sind zu erwarten.

 

  • Das Nachmessen. Das Haus ist fertig, die Abnahmen erfolgt - der Stress ist überstanden. Jetzt geht’s an das Einrichten. Die neue Küche wird, gemäß den Abmaßen, die in den Bauplänen ausgewiesen waren, geliefert. Und… sie passt nicht! Dieser Fall ist leider keine Seltenheit. Oft merken Bauherren erst zu spät, dass die Gebäudefläche nicht den Bauplänen entspricht. Der anschließende Ärger ist groß. Dabei lässt sich, mit einfachen Hilfsmitteln, im Vorfeld hier Abhilfe schaffen. Dies gilt auch, wenn Sie keine Bauzeichnungen lesen können.

     

    Lassen Sie sich vom entsprechenden Gewerk -vor Beginn der Bauarbeiten- alle relevanten Maße geben. Orden Sie diese Maße den entsprechenden Räumen zu und -wichtig- lassen Sie sich diese Notizen von dem entsprechenden Gewerk abzeichnen. So sind spätere Unstimmigkeiten schnell zu bereinigen.

     

    In der Regel sind für jeden Raum nur 3 Maße relevant: Länge, Breite, Höhe. Damit sollte jeder Bauherr etwas anfangen können. Bei verwinkelten Räumen bilden Sie Rechtecke, die übrig bleibenden Flächen, in der Regel Dreiecke, werden anschließend dazugerechnet. Die Flächenberechnung für Dreiecke erfolgt mit dem Satz des Pythagoras.

     

    Jetzt sind Sie gefragt. Kaufen Sie sich einen handelsüblichen Lasermesser (25-150€) und messen Sie innerhalb von wenigen Minuten unkompliziert alle Maße nach. Wichtig: fangen Sie damit bei der Bodenplatte an!

 

Der richtige Zeitpunkt

 

Grundsätzlich gilt: Baufirmen und Handwerksbetriebe haben großes Interesse daran, ihre Arbeiten dem Bauherren so früh wie möglich in Rechnung zu stellen. Den Anspruch auf die Abnahme eines einzelnen Gewerkes können sie nach VOB jedoch nur dann geltend machen, wenn es wirklich fertig, das heißt selbstständig funktionsfähig ist. In einem BGB-Bauvertrag ist sogar generell kein Anspruch auf Teilabnahmen vorgesehen. Vor Teilabnahmen unfertiger Gewerke ist im Allgemeinen zu warnen - von Ausnahmefällen, die in Schnittstellen zwischen ineinander übergehenden Arbeiten begründet sind, einmal abgesehen.

 

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Mit der Abnahme beginnt in jedem Fall die Gewährleistungszeit für das jeweilige Gewerk zu laufen.

 

 

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