Die Baugenehmigung Teil II: Auf dem Weg zur Baugenehmigung

 

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Ausgabedatum: August 2013

 

 

 

Die Baugenehmigung (Teil II):
Der Weg zur Baugenehmigung

 

Um für ein Bauvorhaben eine behördliche Genehmigung zu erhalten, bedarf es einer Vielzahl von vorbereitenden Schritten und Unterlagen. Viele der auf dem Weg zum selbst geplanten Eigenheim zu erledigenden Gänge zu Ämtern und Behörden sind direkt mit den Bemühungen um die Baugenehmigung verbunden.

 

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Dabei muss auf dem Weg zur Baugenehmigung gemeinsam mit dem Architekten oder dem Ingenieur ein vollständiger Bauantrag (auch Bauvorlage genannt) erarbeitet werden. Neben detaillierten Bauzeichnungen umfasst dieser eine ausführliche Baubeschreibung und je nach den Bestimmungen des Landes eine Reihe weiterer aussagekräftiger Unterlagen (etwa zur Energiebilanz des geplanten Gebäudes). Wenn der Antrag den jeweiligen bauplanungsrechtlichen Vorschriften des Landes sowie den Bestimmungen des Bundes entspricht und zudem Einverständniserklärungen der Nachbarn eingeholt sind, bekommt der Bauherr den schriftlichen Bescheid schließlich durch das zuständige Bauamt beziehungsweise die Bauaufsichtsbehörde zugestellt und hat dafür eine Gebühr zu entrichten.

 

Der Bauantrag

 

Die Grundlage für die Entscheidung der unteren Baubehörde über die Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens ist der Bauantrag beziehungsweise die Bauvorlage. Sollte die Erarbeitung der dafür notwendigen Unterlagen nicht durch einen Bauträger (Fertighausanbieter) übernommen werden, ist hierfür ein bauvorlageberechtigter Partner (also ein Architekt oder Ingenieur) zu konsultieren. Gemeinsam mit ihm und mit der nötigen Geduld lässt sich der lange Weg zur Baugenehmigung für Bauherren bewältigen.

 

Übersicht: Erforderliche Unterlagen

 

Die Bearbeitungszeit und die genauen Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen können von Bundesland zu Bundesland leicht variieren. Die benötigten Formulare für die Unterlagen und Erklärungen zum Antrag hält die jeweilige Behörde für Bauherren bereit. Hier eine Auflistung der für Einfamilienhäuser auf dem Weg zur Baugenehmigung üblicherweise erforderlichen und ‒ wo nicht anders angegeben ‒ in dreifacher Ausführung einzureichenden Unterlagen:

 

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  • Vollständig ausgefüllter Bauantrag

 

  • Berechnungen zum umbauten Raum (DIN 277), zum Rohbau- und zum Herstellungswert

 

  • Berechnungen der vorhandenen, der zulässigen und der geplanten Grund- und Geschossfläche des Baus

 

  • Ggf. Berechnung der Geschosse, die keine Vollgeschosse sind

 

  • Einfacher bzw. qualifizierter Lageplan im Maßstab 1:500

 

  • Höhenplan

 

  • Berechnung sämtlicher versiegelter Flächen und deren Darstellung im Lageplan des Grundstücks (im Bereich von Bebauungsplänen seit 1991)

 

  • Detaillierte Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 (Grundrisse, Schnittzeichnungen, Ansichten)

 

  • Statische Berechnungen samt Konstruktions- und Bewehrungsplänen (in zweifacher Ausführung)

 

  • Nachweis zum Wärmeschutz des Baus (in zweifacher Ausführung)

 

  • Nachweis zum Schallschutz des Baus (in zweifacher Ausführung)

 

  • Ausgefüllter Erhebungsbogen zur Bautätigkeit (in einfacher Ausführung)

 

Für Mehrfamilienhäuser sind zudem in dreifacher Ausführung erforderlich:

 

 

  • Ggf. Nachweis von Spielplätzen mit entsprechendem Lageplan

 

  • Ggf. Nachweis erforderlicher Kfz-Stellplätze mit entsprechendem Lageplan

 

Übersicht für Bauherren: Checklisten für den Neubau und den Ausbau

 

Checklisten für Bauherren sind hierbei mehr als empfehlenswert. Die Vielfalt von Unterlagen sowie die notwendigen Arbeiten und deren Kontrolle sind sehr umfangreich. Die Stiftung Warentest stellt hierfür eine Vielzahl detaillierter Checklisten zur Verfügung, deren Verwendung weiterhilft. Checklisten für den Neubau und den Ausbau: Die Übersicht für Bauherren, klick hier.

 

Nach dem amtlichen Bescheid

 

Auch nach der Zustellung des amtlichen Bescheids über die Baugenehmigung haben Bauherren gegenüber der zuständigen Behörde Pflichten zu erfüllen.

 

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Sowohl der Beginn als auch der Abschluss der Rohbauarbeiten sowie die Fertigstellung des Gebäudes sind der Bauaufsichtsbehörde jeweils zwei Wochen im Voraus mitzuteilen. Erfolgt der Baubeginn nicht innerhalb der für die Baugenehmigung gesetzten Frist oder wird die Bautätigkeit für mindestens ein Jahr unterbrochen, erlischt die Genehmigung.

 

Die digitale Zukunft der Baugenehmigung

 

Zahlreiche Länder und Kommunen arbeiten derzeit daran, ihre Baugenehmigungsverfahren auf vollständig EDV-gestützte Systeme umzustellen. Zukünftig ist zu erwarten, dass Bauaufsichtbehörden Bauherren zunehmend webbasierte Anwendungen und Schnittstellen zur Verfügung stellen werden, so dass sich das Einreichen der Unterlagen künftig immer weniger aufwendig gestalten dürfte. Es ist jedoch ist nicht davon auszugehen, dass sich die Anzahl der benötigten Unterlagen damit reduziert.

 

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...Und somit bleib der Weg zur Baugenehmigung auch zukünftig lang und beschwerlich.

 

 

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