die Ausschreibung von Bauleistungen durch den Bauherren

 

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Ausgabedatum: September 2013

 

 

 

Die Ausschreibung von Bauleistungen
durch den Bauherren

 

Sind für ein Bauvorhaben alle rechtlichen Fragen geklärt und die formalen Voraussetzungen durch den Bauherren geschaffen worden, beginnt eine weitere wichtige Phase für den Hausbau: Die im Laufe des Bauprozesses zu erbringenden Leistungen müssen ausgeschrieben werden. Zwar steht am Ende des Bauprozesses ein einziges Haus ‒ aber der Weg dorthin besteht aus einer Vielzahl möglicher Bauleistungen. Nützliche Informationen für alle Bauherren bietet hier auch die gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation  "Bauherren-Schutzbund e.V."

 

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Die Ausschreibung von Bauleistungen erfolgt einzeln oder in Sammlungen von bestimmten Leistungen. Auf der Grundlage der so eingeholten Angebote von mehreren Wettbewerbern kann der Bauherr Vergleiche ziehen und entscheiden, welche Baufirma schließlich welchen Auftrag erhalten und ausführen soll.

 

Allgemeines zur Ausschreibung

 

Ausgeschrieben sollten alle Bauarbeiten werden, die der Bauherr nicht selbst ausführen kann oder will. Diese sollten von fachkundigen Bauunternehmen durchgeführt werden. Dazu zählen zum Beispiel die Vorbereitung des Grundstücks für den Bau, das Ausheben der Baugrube, je nach Haustyp das Erstellen von Fundamenten, einer Terrasse, der Bodenplatte oder eines Kellers, die versorgungstechnische Erschließung, das Anlegen von Drainagen, des Gartens oder anderer Außenanlagen, der Rohbau, der Dachstuhl, die Dacheindeckung, Putz- und andere Fassadenarbeiten, Dämmarbeiten, Türen, Fenster, Leitungen für Gas, Wasser, Abwasser und Elektrizität, die Heizungsanlage sowie zahlreiche weitere Leistungen im Innenausbau wie Treppen, Fußböden, Badezimmer ‒ und anderes mehr. Das Ziel der Ausschreibung von Bauleistungen ist dabei nicht allein das Delegieren der Arbeiten, sondern die gezielte Auswahl besonders geeigneter Bauunternehmen, die die jeweiligen Leistungen zu einem plausibel kalkulierten und marktüblichen Preis anbieten. Bei privaten Bauvorhaben empfiehlt sich die Beauftragung eines Hausbauunternehmens, das die Koordinierung der einzelnen Leistungen und Gewerke für den Bauherren übernimmt.

 

Das A und O: Exakte Unterlagen

 

Grundsätzlich gilt: Je präziser die Unterlagen sind, die der Bauherr den Unternehmen für die Angebotserstellung überlässt, desto genauer fallen auch die Angebote aus. Andernfalls können Nachtragsforderungen der Bauunternehmen für Mehraufwände später erhebliche, nicht einkalkulierte Kosten verursachen. Nur mit Vergabeunterlagen von hoher Qualität, in denen Art und Umfang der Leistungen jeweils so exakt wie möglich aufgeführt sind, lassen sich wirklich passgenaue und belastbar kalkulierte Angebote einholen. Aus diesen ist dann der zuverlässigste und dabei möglichst preisgünstige Wettbewerber auszuwählen.

 

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Welche Informationen sind wichtig?

 

Für die Ausschreibung von Bauleistungen sind einige grundlegende Informationen unabdingbar. Dazu gehören:

 

  • Lage und Beschaffenheit (eventuelle Hindernisse) des Baustandortes

 

  • Angaben zum geplanten Beginn und Ende der Bauarbeiten

 

  • Angaben zu Fristen für die Bewerbung und Zuschlagserteilung

 

  • Die vorgesehene Vertragsart und die rechtliche Grundlage für den Vertrag

 

  • Vorgaben zu Abrechnungseinheiten für einzelne Leistungsbereiche (Vergleichbarkeit)

 

  • Vorgabe, ob Preise einschließlich oder zuzüglich Mehrwertsteuer angegeben werden sollen

 

  • Angaben zu technischen Vertragsbedingungen nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)

 

In der Praxis hat sich zudem die Vereinbarung zur Prüfung der Leistungsbeschreibung durch den Bieter bewährt. Durch sie wird sichergestellt, dass in Fragen der Plausibilität und Durchführbarkeit der in Frage stehenden Leistung innerhalb des angebotenen Rahmens Einverständnis herrscht. So kann etwaigen überzogenen Nachtragsforderungen schon im Vorfeld ein Riegel vorgeschoben werden. Eine Aufstellung weiterer Details zur Ausschreibung von Bauleistungen stellen wir Ihnen hier zum Download bereit.

 

Bauverträge - allgemeines zu Nachträgen

 

Nachträge sind im Bauhandwerk Standard. Eine Leistungsbeschreibung die zu 100% den Anforderungen in der Realisierung standhält, ist nicht die Regel. Nicht selten stellt der Bauherr während der Ausführung fest, dass z.B. geplante Raumaufteilungen nicht zu 100% den realen Anforderungen entsprechen. Ein klassisches Beispiel sind hierfür die Elektroarbeiten. Ist der Rohbau erst einmal fertig und real begehbar, fällen fehlende Steckdosen oder zusätzliche benötigte Beleuchtungsmöglichkeiten auf, die man auf den Planungsunterlagen so nicht für notwendig hielt.

 

Fazit

 

Nachträge sind in der Regel nicht zu vermeiden. Jedoch ist eine gut durchdachte Planung eine sehr wichtige Grundlage beim Hausbau. Bevor Sie einen Vertrag unterschreiben, vergewissern Sie sich, dass Sie nichts vergessen haben. Hilfreich ist hier das Gespräch mit Hausbesitzern, die das Bauen schon hinter sich haben. Hier kann man durch bereits gelebte Erfahrungen möglicherweise viel einsparen.

 

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Weitere detaillierte und nützliche Informationen zu Nachträgen, unter Beachtung der Vertragsgestaltung, -welche Verträge sind für mich sinnvoller, nach VOB oder nach BGB- finden Sie hier: Nachträge bei der Bauausführung vermeiden.

 

 

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